Ja, die Kombination eines Studienfachs der Phil.-Hist. Fakultät mit gewissen ausserfakultären Studienangeboten ist möglich. Die angebotenen Fächer finden sich hier.
Nein, die Angaben zur Regelstudienzeit sind Richtwerte, die sich auf die durchschnittliche Dauer eines Studiums beziehen, das in Vollzeit absolviert wird. Bei einem Teilzeitstudium kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel, der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium (kurz Rahmenordnung genannt) und in den jeweiligen Studienplänen geregelt. Weiterführende und ergänzende Informationen zu den einzelnen Studienangeboten finden sich in den jeweiligen Wegleitungen.
Höchstens drei Mal mit oder ohne Entschuldigung. Die aktive Teilnahme an den übrigen Sitzungen wird vorausgesetzt.
Die (Pro-) Seminararbeit muss bis Ende der Vorlesungszeit abgegeben werden, damit die Bewertung rechtzeitig vor Ablauf des akademischen Semesters auf der Leistungsübersicht erscheint. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur nach Rücksprache mit dem Dozenten bzw. der Dozentin möglich.
Die Arbeiten werden benotet. Die verantwortliche Dozentin bzw. der verantwortliche Dozent entscheidet innert sechs Wochen nach Abgabe der schriftlichen Arbeit über die Annahme oder macht Auflagen für eine Überarbeitung. Eine nicht angenommene schriftliche Arbeit kann einmal mit einem neuen Thema neu verfasst werden.
Interessierte Studierende sind herzlich dazu eingeladen, bereits während des Bachelorstudiums das Kolloquium zu besuchen. Die Teilnahme kann im freien Wahlbereich angerechnet werden. Es ist möglich, das Kolloquium mehrmals zu belegen und dafür Kreditpunkte zu erhalten.
Seminare sind für fortgeschrittene Studierende gedacht und sollten deshalb erst ab dem 4. Semester besucht werden.
Studienleistungen an anderen ethnologischen Instituten werden in der Regel anerkannt. Eine vorgängige Absprache mit der Mobilitätsverantwortlichen des Ethnologischen Seminars wird empfohlen. Die Anerkennung der externen Studienleistungen erfolgt auf Antrag durch die Phil.-Hist. Fakultät. Weitere Informationen sowie das entsprechende Anerkennungsformular finden Sie hier:
Unterrichtssprachen im BA sind Deutsch und Englisch.
Grundsätzlich wird das Wissen vorausgesetzt, das die bzw. der Studierende während des BA-Studiums erworben hat. Grundlage der schriftlichen Prüfung ist weiter je eine Literaturliste zu den drei Bereichen (Geschichte und Theorien; Sachthema; Ethnographie), die von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vorgelegt und ggf. von dem bzw. der Prüfenden korrigiert wird. Die Liste sollte je Thema ca. 4 bis 5 Titel umfassen, wovon etwa je die Hälfte Bücher sein sollten.
Zur Erläuterung:
a) Geschichte und Theorien der Ethnologie. Es ist günstig, ein mehr oder weniger übersichtliches Kapitel der Ethnologie zu wählen, welches auch im Grundkurs „Geschichte und Theorien“ behandelt wurde (z.B. Evolutionismus, Strukturalismus, Feldforschung, etc.).
b) Sachthema. Als Sachthema kommen alle Bereiche aus den…
mehrSandra Burri ist die Ansprechperson für die Studienberatung im BA Ethnologie.
Die schriftliche Prüfung dauert vier Stunden und wird zentral unter Aufsicht von Assistierenden abgelegt. Die Prüfungen werden immer in den letzten Vorlesungswochen des Semesters abgehalten. Die genauen Termine werden vom Dekanat mitgeteilt. Die Kandidatin bzw. der Kandidat wählt in Absprache mit dem Examinator bzw. der Examinatorin drei Prüfungsthemen, davon je eines aus den Bereichen
a) Geschichte und Theorien der Ethnologie
b) Sachthema
c) Ethnographie
Zu jedem Thema wird in der schriftlichen Prüfung eine Frage gestellt. Der Kandidat bzw. die Kandidatin wählt von den drei Fragen zwei aus und beantwortet diese in Form eines Essays. Die Bachelorprüfung kann in Deutsch, Englisch oder Französisch abgelegt werden.
Eine Proseminararbeit umfasst 4‘000-5‘000 Wörter, eine Seminararbeit 8‘000-9‘000 Wörter.
Mitarbeit in der FG-Ethnologie kann während des BA Studiums mit 2 KP als studentische Eigenleistung im Modul „Grundlagen der Ethnologie“ angerechnet werden oder mit maximal 6 KP im komplementären Bereich[1], wenn nachweisbar Gremienarbeit geleistet wurde (z.B. FG-Sitzungen, Vollversammlung, Einsitz in Fakultätsversammlung, Fakultätsausschuss, Departementsversammlung, Struktur- und Berufungskommission, etc.).
[1] Über die Anrechnung im Modul „Grundlagen der Ethnologie“ entscheidet die Unterrichtskommission, für die Anrechnung im komplementären Bereich konsultieren Sie bitte die Wegleitung für den komplementären Bereich.
Anmeldungen für das Ethnologiestudium werden vom Studiensekretariat der Universität Basel zentral entgegengenommen. Die entsprechenden Anmeldesets und Termine stehen auf der Homepage der Universität Basel zum Download bereit.
Höchstens drei Mal mit oder ohne Entschuldigung. Die aktive Teilnahme an den übrigen Sitzungen wird vorausgesetzt.
Die Seminararbeit muss bis Ende der Vorlesungszeit abgegeben werden, damit die Bewertung rechtzeitig vor Ablauf des akademischen Semesters auf der Leistungsübersicht erscheint.
Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur nach Rücksprache mit dem Dozenten bzw. der Dozentin möglich. Seminararbeiten werden benotet. Die verantwortliche Dozentin bzw. der verantwortliche Dozent entscheidet innert sechs Wochen nach Abgabe der schriftlichen Arbeit über die Annahme. Eine nicht angenommene schriftliche Arbeit kann einmal mit einem neuen Thema neu verfasst werden.
Die Teilnahme an einer Lehrforschung ist für alle MA-Studierenden obligatorisch. Sie beinhaltet die Exkursion (10KP) im Herbstsemester sowie den Kurs (5 KP) im darauffolgenden Frühjahrsemester. Weitere Informationen zur Lehrforschung finden Sie hier.
Studierende können das Kolloquium mehrere Male belegen. Im Masterstudium wird die erste Teilnahme im Modul „Ethnographic Research with Field Trip“ angerechnet. Weitere Belegungen werden im freien Wahlbereich angerechnet.
Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt grundsätzlich einen Bachelorabschluss im Umfang von 180 KP an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus.
Im Masterstudienfach Anthropology wird ein BA-Abschluss in Ethnologie an der Universität Basel oder gleichwertige Studienleistungen im Umfang von 60 KP in der Studienrichtung Sozial- und Kulturanthropologie/Ethnologie an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule verlangt. Es müssen mindestens 40 KP in Ethnologie erworben worden sein.
Grundlage der mündlichen Prüfung sind je ein Thema aus dem Bereich
- Sachthemen der Ethnologie
- Regionalthemen der Ethnologie
- Theorie / Fachgeschichte / Methoden der Ethnologie
Zur Erläuterung:
- Sachthemen der Ethnologie: Als Sachthema kommen alle Bereiche aus den Übungen (früher Proseminaren) Wirtschaft, Soziale Organisation und Kultur sowie Proseminare/Seminare zu anderen Sachthemen in Frage. Beispiele wären „Segmentäre Gesellschaften“, „Tausch“ oder „Mode in Afrika“. In der Literaturliste sollten verschiedene Beispiele sowie eine Reflexion über das Thema enthalten sein. Ein Sachthema ist nicht regional eingrenzbar. In der Prüfung wird erwartet, dass der/die Kandidat/in Vergleiche und Schlussfolgerungen über regionale Grenzen hinweg ziehen kann.
- Regionalthemen der Ethnologie: Gemeint sind…
Grundlage der mündlichen Prüfungen ist eine Literaturliste, die von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vorgelegt und ggf. vom Prüfenden korrigiert wird. Die Liste sollte je Thema ca. 6-8 Titel umfassen, wovon etwa die Hälfte aus Büchern bestehen sollte.
Sandra Burri ist für die Studienberatung im MA Anthropology zuständig.
Eine Seminararbeit umfasst 8‘000-9‘000 Wörter.
FG-Arbeit kann während des Masterstudiums nur im freien Wahlbereich angerechnet werden.